Hebammenhilfekann von jeder Schwangeren, Gebärenden, entbundenen und/oder stillenden Frau in Anspruch genommen werden.

Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Hebammen rechnen ihre erbrachten Leistungen direkt mit der Kasse ab. Wenn Sie privat versichert sind, prüfen Sie bitte, in wie weit Hebammenleistungen Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages sind.

Da es auf Grund der berufspolitischen Situation immer weniger freiberufliche Hebammen gibt, ist es oft  nicht leicht, eine Hebamme für die Betreuung zu finden.

Kümmern Sie sich so früh wie möglich! Besonders wenn Sie Ihr Baby in den Schulferien oder z.B. über Weihnachten erwarten.

Hebammenleistungen

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